AGB's Beo-funpark

Die Regeln dienen vor allem der Sicherheit der spielenden Personen sowie dem Erhalt der Spielgeräte, dem entspannten Miteinander und der Entlastung des Betreibers und seiner Mitarbeiter. Es gelten die ausgehangenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir bitten Sie, diese Regeln zu lesen, einzuhalten und auch Ihre Kinder entsprechend aufzuklären und anzuweisen. Den Anweisungen des Betreibers und seiner Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten! Vielen Dank! Ihr „BEO-Funpark“-Team.

Allgemeines

  • Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind dem Aushang an der Kasse, der Webseite und unseren Informationsblättern zu befolgen.
  • Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt. Erlaubt sind Hunde im abgetrennten Restaurant und der dazugehöriger Terrasse.
  • Alle Anlagen und Einrichtungen der Halle dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Eine Nutzung außerhalb der Benutzungsregeln kann zu Verletzungen führen.
  • Filmen und fotografieren ist in unserer Halle nur mit Einwilligung der Geschäftsleitung oder dem Personal erlaubt. Fremde Personen dürfen jedoch nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren einer vorherigen Genehmigung durch die Betreibergesellschaft.

Keine Aufsichtspflicht/ Betreuung

  •  Die Aufsicht- und Betreuungspflicht obliegt einzig den Eltern bzw. den begleitenden Erwachsenen. Kindern ist der Besuch nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet, es sei denn, das Kind hat das achte Lebensjahr vollendet und das entsprechende Einverständnis und Haftungsfreistellungsformular (auf unserer Webseite zum Ausdrucken bereit) wurde von einem erwachsenen Aufsichtspflichtigen unterschrieben und bei der Kasse vor Eintritt abgegeben.
  • Der Betreiber und seine Mitarbeiter übernehmen in keinem Fall, auch nicht bei allein spielenden Kindern mit Haftungsfreistellung, eine Aufsichts- und Betreuungspflicht.
  • Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber eine Sonderaktion für die Kinder durchführt (z.B. Basteln, etc.).
  • Auch wenn an einzelnen Spielgeräten Aufsichtspersonal zur Verfügung gestellt wird, wird damit eine Aufsicht- und Betreuungspflicht nicht begründet!

Benutzung der Spielgeräte – Indoor/ Outdoor

  • Die an den Spielgeräten angebrachten Hinweise, Regeln und Verbote sind zu beachten! Die Benutzung erfordert Rücksichtnahme auf die anderen. Die Begleitpersonen sind angehalten dem Kind / den Kindern die Spielregeln zu erläutern und auf ihre Einhaltung zu achten.
  • Bei den Inflatables (z.B. Wabbelberg, Schnappi, Riesenrutsche) darf nur der Innenraum bespielt werden. Es ist nicht erlaubt, sich an den Umrandungen hochzuziehen, hochzuspringen oder auf die Umrandung zu setzen! Saltos sind lebensgefährlich und damit absolut verboten! Erwachsene dürfen auf den Inflatables aufgrund hoher Verletzungsgefahr nur mit absoluter Vorsicht und Rücksicht zusammen mit Kindern spielen!
  • An sämtlichen Netzen (z.B. Trampolin, Kletterturm) darf nicht hochgeklettert werden.
  • Die Trampoline dürfen wegen Verletzungsgefahr nur mit einer Person pro Sprungtuch benutzt werden. Saltos sind lebensgefährlich und damit absolut verboten!
  • Es ist verboten, höher als die Netzumrandung der Trampoline zu springen.
  • Die Elektro-Karts dürfen von maximal zwei Kindern oder einem Erwachsenen und einem Kleinkind benutzt werden.
  • Das Laufen auf der Fahrbahn, die Nutzung der Karts als „Boxautos“ und das Anschieben der Karts bei laufendem Motor ist streng untersagt. Das Fahren ist von allen Fahrzeugen nur in eine Richtung gestattet.
  • Der Kleinkindbereich im Erdgeschoss und Obergeschoss ist für Krabbel- und Kleinkinder. Störende Kinder über 5 Jahre dürfen vom Betreiber, seinen Mitarbeitern, sowie von Kleinkinder-Müttern aus dem Zimmer verwiesen werden.
  • Außenbereich: Das Klettern auf den Zaun ist absolut verboten!
  • Der Außenbereich darf nur durch die dafür vorgesehene Tür betreten werden, die Benutzung der Fluchttüren ist außerhalb eines Notfalls absolut verboten!
  • Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf im gesamten Spielbereich kein eigenes Spielzeug benutzt werden. Vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in den Spielbereich zu nehmen (dies gilt z. B. auch für neue Geburtstagsgeschenke).
  • Die Konsumation von Speisen und Getränke im Spielbereich ist strickt verboten und kann zum Verweis des BEO-Funpark’s führen!

Unfallmeldung

  • Wichtig bei Verletzungen! Personen- oder Sachschäden, gleich welcher Art, sind unverzüglich an der Eingangskasse oder am Buffet zu melden und werden dort schriftlich protokolliert.

Bekleidung

  • Aus Hygienegründen sollten Socken, am besten Stoppersocken oder auch Gymnastikschläppchen, getragen werden.
  • Socken können Sie an der Kasse preiswert erwerben.
  • Kinder oder spielende Erwachsene sollten bequeme Kleidung tragen. Bitte keine außenliegenden Reißverschlüsse oder Knöpfe, da damit die Planen der Spielgeräte beschädigt werden können.
  • Bitte Anhänger, Ketten, sowie hängende Ohrringe ablegen und bitte keine Kleidung mit Kordeln oder Bändern tragen! Achtung sehr gefährlich!

Speisen und Getränke / Rauchen / Alkohol

  • Unsere Gastronomie bietet Ihnen ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken. Die Preise sind sehr familienfreundlich und trotzdem ist bei uns das Mitbringen von Speisen und Getränke erlaubt. Nicht erlaubt sind gekochte Speisen, warme und alkoholische Getränke.
  • Im gesamten Spielbereich gilt Kaugummiverbot!
  • Essen und Trinken bitte nur im Gastronomiebereich! Eine Mitnahme, auch von Glas oder Porzellan, in den Funpark ist strengstens untersagt!
  • In der Halle, sowie auf den Toiletten ist das Rauchen strengstens verboten (gilt auch für E-Zigaretten) und nur in dem dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Aussenbereich erlaubt.
  • Zuwiderhandeln kann Fehlalarm auslösen. Die Kosten dafür trägt der Verursacher.
  • Liebe Gäste, bitte konsumieren Sie Alkohol im separaten Restaurant nur in Maßen.
  • Auffällig alkoholisierte Gäste werden aus der Halle verwiesen.

Verhalten/ Beschädigungen

  •  Schlechtes Benehmen, andere Kinder kratzen, beißen, schlagen, wird nicht toleriert. Die aufsichtspflichtigen Eltern werden gebeten, diese Verhaltensweisen zu unterbinden.
  • Dem Betreiber und seinen Mitarbeitern ist es ausdrücklich gestattet, Personen in einem solchen Fall zu ermahnen und im Wiederholungsfall Spielverbot zu erteilen und aus dem BEO-Funpark zu verweisen.
  • In besonders gravierenden Fällen, behält sich der Betreiber vor, einzelnen Personen Hausverbot zu erteilen.
  • Die aufsichtspflichtigen Eltern sind verpflichtet, Ihre Kinder von mutwilligen Zerstörungen abzuhalten.

Kapazitätsgrenze/ Garderobe/ Fundsachen

  • Sollten alle Sitzplätze besetzt sein, so behält sich der Betreiber vor, den Zutritt zu begrenzen. Dies geschieht vor allem aus feuerpolizeilichen Gründen. Mit Wartezeiten ist dann zu rechnen.
  • Die Bezahlung des Eintritts ist keine Garantie für einen garantierten Sitzplatz. Ist dies abzusehen, werden wir versuchen, Sie vor Entrichtung des Eintrittspreises darüber zu informieren.
  • Die Garderoben-Box kann mit einem Schloss (Fr. 5.00 Depot) verschlossen werden. Beim Verlust des Schlüssels wird für die Wiederbeschaffung das Depot von Fr. 5.- fällig. Trotz abgeschlossener Box und im gesamten Park wird der Betreiber, in dem Fall die BEO-Funpark GmbH in keinem Fall die Haftung für fehlende Gegenstände übernehmen.
  • Fundsachen werden an der Kasse aufbewahrt und bei Nichtabholung nach gesetzlichen Bedingungen behandelt / zum örtlichen Fundbüro gebracht.

Keinen Zutritt haben

  • Erwachsene ohne Begleitung von Kindern (ausgenommen nachzügelnde Familienmitglieder).
  • Personen mit Hallenverbot.
  • Personen, deren Zutritt bedenklich erscheint (z.B. stark alkoholisiert).
  • Haustiere
  • Besuchern mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden.