Jahreskarten bestellen

Mit dem Ausfüllen dieser Bestellung, sichern Sie sich eine limitierte BEO-Jahreskarte mit einer Reduktion! (Maximum 500 Familien pro Jahr)

Wichtig zu wissen

  • Zahlbar vor Ort 30 Tage nach Bestelleingang. Nach dieser Frist wird die Bestellung annulliert und wir werden Ihren Platz für die nächste Familie freigeben.
  • Die Jahreskarten werden personalisiert mit Foto vor Ort im BEO-Restaurant ausgestellt. (Gültiger Ausweis bei Kindern mitbringen)
  • Gültigkeit der Jahreskarten 1 Jahr ab Ausstellungsdatum vor Ort.
  • Die Jahreskarten sind nur gültig für den persönlichen Eintritt und sind nicht übertragbar.
  • Die Karten haben keine Gültigkeit für spezielle Events wie Kindergeburtstage, und Silvester-Party usw.

Wichtig! Eltern oder Begleitpersonen haben die Aufsichtsplicht für ihre Kinder!

Auf Grund teils negativen Erfahrungen sind diese Regeln im BEO-Funpark zu befolgen:

  • Kuchen/Torte, Snaks, Früchte und Babynahrungen sind erlaubt.
  • Tischbomben und jegliche Art von Konfettis sind im BEO-Funpark verboten.
  • Das Mitbringen von gekochten und gebackenen Speisen (ausser Süssgebäck) , warme (Kaffee/Tee) und alkoholische Getränke ist strickte verboten und kann zum Verweis des BEO-Funparks führen!
  • Für Tische die zum Zweck Buffet für mitgebrachte Speisen und Getränke belegt werden möchten, wird ein Unkostenbeitrag von Fr. 100.- pro Tisch verrechnet.
  • Wenn keine Änderungen betreffend der Gästeanzahl bis spätestens 5 Stunden vor Eintreffen telefonisch oder per E-Mail an uns mitgeteilt werden, wird die reservierte Anzahl an Personen und gestützt auf ihre Buchung immer vor dem Eintritt verrechnet. Wir empfehlen aus diesem Grund ein gemeinsames eintreffen.
  • Partyangebote können noch vor dem Eintritt mitgeteilt und angepasst werden.
  • Falls Geburtstagsgäste die später eintreffen sollten nicht erscheinen können, wird der bereits bezahlte Eintritt ohne triftigen Grund nicht zurück erstattet.
  • Weitere Verhaltensregeln finden Sie hier.

Wichtig für Fahrzeughalter

  • Benutzen Sie nur die von uns und der Gemeinde Laupen zur Verfügung gestellten Parkplätze! (siehe Plan) Im ganzen Quartier dürfen auf der Strasse keine Fahrzeuge abgestellt werden!
  • Fahrzeughalter die sich nicht an unsere Parkregeln halten, müssen damit rechnen, dass sie von der Polizei verzeigt oder die Fahrzeuge abgeschleppt werden.